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   OLG Düsseldorf, 09.12.1999 - 1 Ws 963/99   

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https://dejure.org/1999,4641
OLG Düsseldorf, 09.12.1999 - 1 Ws 963/99 (https://dejure.org/1999,4641)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.12.1999 - 1 Ws 963/99 (https://dejure.org/1999,4641)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Dezember 1999 - 1 Ws 963/99 (https://dejure.org/1999,4641)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sozialprognose; Aussetzung; Strafvollstreckung; Reststrafe; Bewährung; Ausländer; Vollzug

  • Judicialis

    StGB § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 57 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
    Ungünstige Sozialprognose bei Versagung von Vollzugslockerungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 187
  • StV 2000, 685
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 24.10.1999 - 2 BvR 1538/99

    Strafaussetzung zur Bewährung setzt Einzelfallprüfung voraus, ob vom

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.12.1999 - 1 Ws 963/99
    Mit dessen zunehmender Dauer verlieren aber die Tatumstände - vor allem bei einem bislang unbestraften Verurteilten - an Aussagekraft, während die Umstände an Bedeutung gewinnen, die Erkenntnisse über das Erreichen des Vollzugsziels und damit wichtige Informationen für die zu treffende Prognoseentscheidung vermitteln (vgl. dazu BVerfG Beschluß vom 24. Oktober 1999 - 2 BvR 1538/99 -, Pressemitteilungen des BVerfG Nr. 115/99 vom 4. November 1999, abgedruckt unter "NJW-Informationen") in Heft 47/1999 XVI).
  • OLG Düsseldorf, 05.01.1988 - 3 Ws 693/87
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.12.1999 - 1 Ws 963/99
    Vielmehr genügt insoweit eine realistische - wirkliche - Chance für eine positive Prognose (vgl. Senatsbeschluß vom 26. August 1999 - 1 Ws 741/99 - OLG Düsseldorf - 3. Strafsenat - NStZ 1988, 272/273; ferner Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl., § 57 Rdnr. 6 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 16.02.1995 - 1 Ws 122/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.12.1999 - 1 Ws 963/99
    Insoweit darf dem Beschwerdeführer keine Instanz verloren gehen (vgl. hierzu Beschlüsse des Senats vom 3. Juli 1984 - 1 Ws 644/84 -, vom 15. Februar 1990 - 1 Ws 134-135/90 -, vom 16. Februar 1995 - 1 Ws 122-124/95 - ferner Senat StV 1986, 367 sowie Senatsbeschluß vom 19. November 1997 - 1 Ws 803/97 -, alle m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 19.11.1997 - 1 Ws 803/97
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.12.1999 - 1 Ws 963/99
    Insoweit darf dem Beschwerdeführer keine Instanz verloren gehen (vgl. hierzu Beschlüsse des Senats vom 3. Juli 1984 - 1 Ws 644/84 -, vom 15. Februar 1990 - 1 Ws 134-135/90 -, vom 16. Februar 1995 - 1 Ws 122-124/95 - ferner Senat StV 1986, 367 sowie Senatsbeschluß vom 19. November 1997 - 1 Ws 803/97 -, alle m.w.N.).
  • OLG Hamm, 10.03.2020 - 3 Ws 66/20

    Bedingte Entlassung; Strafhaft; Prognosemaßstab; Handeltreiben; Betäubungsmittel;

    Dies gilt hier insbesondere auch deshalb, weil sich der Verurteilte - wie im Übrigen seine gesamte Familie - seinen bisherigen Aufenthaltsstatus unter Vorspiegelung einer falschen Identität sowie einer falschen Nationalität erschlichen hat und sein derzeit ungeklärter ausländerrechtliche Status deswegen - im Gegensatz zu den Fällen, in denen dies ausschließlich eine Folge der ausländerrechtlichen Regelungen darstellt (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 12. Dezember 2000 - 2 Ws 323/00 - juris, Rdnr 13, vom 6. April 2001 - 2 Ws 77/01 - juris, Rdnr. 9 und vom 27. Februar 2002 - 2 Ws 47/02 - BeckRS 2002, 30243162) - von ihm zu vertreten ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Dezember 1999 - 1 Ws 963/99 -, NStZ-RR 2000, 187).
  • OLG Bremen, 06.01.2014 - Ws 193/13

    Unzulässigkeit der Aufhebung oder des Widerrufs der Aussetzung des Strafrestes

    Für die Verneinung einer günstigen Sozialprognose wegen einer neuen, noch nicht rechtskräftig abgeurteilten Straftat reicht es aus, wenn aufgrund einer sicheren Beweislage in dem neuerlichen Strafverfahren von der Täterschaft des Verurteilten ausgegangen werden und die Strafvollstreckungskammer sich ihre entsprechende Überzeugung aus dem Akteninhalt verschaffen kann (ständige Rechtsprechung des Hans. OLG Bremen, zuletzt Beschluss vom 20.07.2012, Az.: Ws 74/12; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2005, 248, 249; OLG Hamm, NStZ-RR 2005, 154, 155 und NStZ 2004, 685; LK-Hubrach, aaO, Rz. 19), wobei Zweifel an der Vertretbarkeit des Erprobungswagnisses zu Lasten des Verurteilten ausschlagen (Hans. OLG Bremen, aaO, OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2000, 187; NStZ 1999, 478 und VRS 86, 113; OLG Zweibrücken, NStZ 2000, 446, 447; LK-Hubrach, aaO, Rz. 21).
  • OLG Hamm, 11.07.2000 - 1 Ws (L) 5/00

    Bedingte Entlassung, lebenslange Freiheitsstrafe, Erforderlichkeit der Zuziehung

    Dies muss nach Auffassung des Senats in Ansehung dieser Sicherheitsinteressen jedenfalls bei solchen Tätern selbst dann gelten, wenn dem Verurteilten Lockerungen aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen von den Vollzugsbehörden verweigert worden sind, wie es vorliegend möglicherweise in den letzten Jahren der Fall gewesen ist (vgl. hierzu aber auch Bundesverfassungsgericht NStZ 98, 373; NStZ 2000, 109 und diesem folgend OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 187).
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